Umweltverträglichkeit und Wiederverwendung

Umweltverträglichkeit

GEOVIAT Silikatharz

Die A und B Komponente des GEOVIAT Silikatharzes werden vor der Injektion durch einen statischen Zwangsmischer geleitet und vermischen sich dort zu einer Flüssigkomponente, die zwangsläufig chemisch zu einem mineralischen Produkt (Silikatharz) ausreagiert.

Das ausreagierte Silikatharz kann in Absprache mit dem Entsorger hausmüllähnlich entsorgt werden.

Da GEOVIAT inert gegenüber Wasser ist und die Auslösung gefährdender Stoffe nicht gegeben ist, ist es gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis den Siedlungsabfällen (Schlüssel-Nr. 2001399), umgangssprachlich Hausmüll, zuzuordnen.

Andere Injektionsmittel
Andere Injektionsmittel, wie Polyurethan Harze dürfen gemäß den TA Siedlungsabfall nicht mehr auf Deponien abgelagert werden, da Additive vermutlich über längere Zeit aus dem Kunststoff herausgelöst werden können und so eine Belastung des Bodens und der Deponie-Abwässer darstellen können. Gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis handelt es sich um Bau- und Abbruchabfälle (Schlüssel-Nr. 170203), die entsprechend berücksichtigt werden müssen. [1]

Wiederverwendung

Zur Wiederverwendung von Aufbruchmaterial als ungebundenes Tragschichtmaterial oder als RC-Zuschlag in Frischbeton müssen im Wesentlichen zwei Anforderungen erfüllt werden:

Das Aufbruchmaterial muss umweltverträglich sein, d.h. es dürfen keine umweltschädlichen Stoffe ausgetragen werden.
GEOVIAT Silikatharz ist auch als Aufbruchmaterial umweltverträglich und kann daher ohne Bedenken dem Recyclingprozess zugeführt werden.          

Das Aufbruchmaterial darf sich nicht negativ auf die Eigenschaften der neuen Schicht im Straßenaufbau, z.B. die Tragfähigkeit und die Verwitterungsbeständigkeit, auswirken. Hierzu werden Anforderungen [2] an u.a. die stoffliche Zusammensetzung von RC-Baustoffen gestellt. Dabei ist im Wesentlichen zwischen Asphalt, Beton, Klinker, u.ä. sowie zwischen mineralischen Bestandteilen und Fremdbestandteilen (z.B. Gummi, Holz) zu unterscheiden.   
GEOVIAT Silikatharz kann sowohl stofflich (zu 55 %), als auch von seinen Eigenschaften zu den mineralischen Bestandteilen gezählt werden. Somit kann es zu ≤ 1% in der Tragschicht ohne Bindemittel und zu ≤ 2 % im Frischbeton (> 4 mm Korndurchmesser) wiederverwendet werden. [3]
Erste Versuche an Frischbeton mit einem Anteil an GEOVIAT Zuschlag zeigen zudem verbesserte Eigenschaften des Betons.

 



[1] Quelle: WECOBIS – ökologisches Baustoffinformationssystem des BMVBS

[2] siehe Merkblatt über die Wiederverwendung von mineralischen Baustoffen als Recycling-Baustoffe im Straßenbau (M RC); DIN 4226-100 ; Merkblatt zur Wiederverwendung von Beton aus Fahrbahndecken

[3] Bei einer durchschnittlichen Menge von 150 kg pro sanierter Betonplatte beträgt der GEOVIT Anteil im Aufbruchmaterial rund 0,7 %.